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Wichtige Informationen
Privatversicherte erhalten bei Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag oder eine Vorabrechnung, welche für Rückfragen bei der Krankenkasse zum Zwecke einer möglichen Kostenübernahme eingereicht werden kann. Nach Ablauf der Verordnung erhalten Sie von uns eine Rechnung über die in der Vorabrechnung aufgeführten Behandlungskosten. Wir bitten um Überweisung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsausstellung.
Informieren Sie sich bitte vor Beginn Ihrer Therapie, wie viel Ihre Versicherung Ihnen erstattet. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und Ihr Arzt keine Therapieverordnung ausstellt, haben Sie die Möglichkeit, beim Arzt ein Privatrezept zu erfragen. Dies ist dann die Grundlage für die Therapie bei uns. Die Kosten für die die privat verordnete Therapie sind dann jedoch von Ihnen selbst zu tragen. Wenn Sie bei uns auf Basis einer Verordnung in Behandlung sind, können Sie auch ohne Probleme eine weiterführende Therapie erhalten. Auch diese Kosten sind von Ihnen selbst tragen.
Alle unsere Angebote sind auch als IgL (Individuelle Gesundheitsleistung) erhältlich. Diese Leistungen dienen der Gesundheitsvorsorge, Vorbeugung und Prävention und können von Ihnen aus Gesundheitsbewusstsein wahrgenommen werden. Auch hier gilt, dass die Kosten dafür von Ihnen selbst übernommen werden. Es kann jedoch sein, dass Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt. Fragen Sie im Zweifelsfall einfach direkt bei Ihrer Gesundheitskasse nach.
Wichtig: Wir möchten Sie bitten, dass Sie, sofern Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vorher absagen. Dann können wir ihn meist an eine/n andere/n Patienten bzw. Patientin vergeben. |
Wichtiger
Hinweis
zum Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020 Wir sind auch während der Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie für Sie da. Bund und Länder haben die deutschlandweit geltenden Corona-Regeln bis zum 10. Januar 2021 verlängert. Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Laut Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020 sind medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege weiter möglich. Selbstverständlich
sind wir unter Einhaltung aller Hygiene-Regeln und zu den gewohnten
Öffnungszeiten für Sie da. |